Häufig gestellte Fragen.

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FAQ

Was ist beim Kauf einer Eigentumswohnung gegenüber der Verwaltung zu beachten?


Wichtig zu wissen: Es gibt zwei Varianten. In der einfacheren informiert der Verkäufer die Verwaltung über den Verkauf. Sie als Käufer schicken dann Ihre Kontaktdaten und ein Lastschriftmandat für das Hausgeld – und los geht’s.
 In anderen Fällen braucht die Verwaltung eine Zustimmung zum Verkauf. Dafür prüft sie vorab, ob Sie als Käufer die laufenden Vorschüsse oder anstehende Sonderumlagen tragen können. Erst danach unterschreibt sie beim Notar die Zustimmung.
 Und noch ein Punkt: Damit Sie als neuer Eigentümer Ihr Stimmrecht bei der nächsten Versammlung ausüben können, brauchen wir den aktuellen Grundbuchauszug.
 Unser Tipp: Lassen Sie im Kaufvertrag genau regeln, wie mit Hausgeldzahlungen und Rücklagen umgegangen wird. Solange die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist, haftet nämlich noch der Verkäufer.

Was ist die Erhaltungsrücklage – und bekomme ich meinen Anteil beim Verkauf zurück?

Wenn Sie verkaufen, bleibt Ihr Anteil an der Rücklage in der Gemeinschaft. Eine Rückzahlung gibt es nicht – das ist gesetzlich so geregelt. Der neue Eigentümer „übernimmt“ sozusagen Ihren Anteil automatisch mit dem Kauf.

Darf ich einfach eine Markise, ein Klimagerät oder einen Kamin installieren?

(z. B. Fassade, Dach oder Kaminzug). Das bedeutet: Sie brauchen dafür einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Unser Tipp: Sprechen Sie vorher mit den Miteigentümern, um ein Stimmungsbild zu bekommen. Und reichen Sie bei der Verwaltung einen Antrag ein, möglichst mit Fotos, Plänen oder einer genauen Beschreibung. So kann Ihr Anliegen direkt ordentlich vorbereitet werden.

Wann kann ich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen?

Aber: Bei Eigentümergemeinschaften ist es auch erlaubt, die Beträge in dem Jahr anzugeben, in dem die Abrechnung beschlossen wurde. Das Bundesfinanzministerium erlaubt diese Regel ausdrücklich. Beispiel: Die Abrechnung für 2019 wurde 2020 erstellt und im Oktober beschlossen – dann können Sie die Beträge entweder für 2019 oder 2020 bei der Steuer angeben.

Wie läuft eine Schadensmeldung ab?

Die Ursache ist noch unklar – jetzt zählt schnelles Handeln.
 Bitte melden Sie jeden Schaden direkt über unser digitales Serviceportal. Dort erfassen wir Ihre Meldung, ordnen sie dem richtigen Objekt zu und leiten alle weiteren Schritte ein. Wir informieren die Versicherung und beauftragen ein Leckageortungsunternehmen, das den Schaden lokalisiert und dokumentiert. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie einen Schadensbericht. Dieser wird Ihnen und der Versicherung zur Verfügung gestellt.
 Wenn Ihre Sondereigentumseinheit betroffen ist, können Sie die Reparatur auf eigene Rechnung veranlassen. Die entsprechenden Rechnungen reichen Sie dann zur Prüfung bei uns ein – wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung.

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